Rechtsprechung
SG Hannover, 16.06.2008 - S 19 KR 371/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2005 - L 2 KN 12/05
Krankenversicherung
Auszug aus SG Hannover, 16.06.2008 - S 19 KR 371/07
Hierzu verweist er auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 2 KN 12/05 KR), wonach es bereits bei der Zeitungslektüre Schwierigkeiten gäbe und ebenfalls bei tabellarischen Aufstellungen.Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 2 KN 12/05 KR) sind Vorlesesysteme noch nicht derart ausgereift, dass Braillezeilen hierdurch gänzlich entbehrlich würden.
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile …
Auszug aus SG Hannover, 16.06.2008 - S 19 KR 371/07
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16. April 1998 - B 3 KR 6/97 R sowie Urteil vom 21. November 2002 - B 3 KR 4/02 R), die von der Kammer in eigener Überzeugung geteilt wird, ist eine Braillezeile von den Krankenkassen als Behinderungsausgleich grundsätzlich allen blinden Versicherten zur Verfügung zu stellen ist, die über einen häuslichen PC nebst Lese-Sprech-Gerät verfügen und diesen selbst bedienen können, wenn sie zur Befriedigung ihres allgemeinen Grundbedürfnisses auf Information Schriftstücke und Texte mit Hilfe der Braillezeile "lesen" möchten, die von dem Lese-Sprech-Gerät nicht, unzulänglich oder nur mit unzumutbarem Aufwand erfasst und in verständliche Sprache umgesetzt werden können (BSG, B 3 KR 4/02 R). - BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 4/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Lese-Sprech-Gerät - Braillezeile - …
Auszug aus SG Hannover, 16.06.2008 - S 19 KR 371/07
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16. April 1998 - B 3 KR 6/97 R sowie Urteil vom 21. November 2002 - B 3 KR 4/02 R), die von der Kammer in eigener Überzeugung geteilt wird, ist eine Braillezeile von den Krankenkassen als Behinderungsausgleich grundsätzlich allen blinden Versicherten zur Verfügung zu stellen ist, die über einen häuslichen PC nebst Lese-Sprech-Gerät verfügen und diesen selbst bedienen können, wenn sie zur Befriedigung ihres allgemeinen Grundbedürfnisses auf Information Schriftstücke und Texte mit Hilfe der Braillezeile "lesen" möchten, die von dem Lese-Sprech-Gerät nicht, unzulänglich oder nur mit unzumutbarem Aufwand erfasst und in verständliche Sprache umgesetzt werden können (BSG, B 3 KR 4/02 R).